Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lustige Kumpels Pförring e.V., Pflanzbeetweg 8, 85104
Pförring („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder
Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit
verbundenen Rechten („Tickets“), die der Veranstalter selbst vertreibt. Als Endkunden im hier
verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom
Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw.
durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Lustige Kumpels Pförring e.V.,
Pflanzbeetweg 8, 85104 Pförring

2. Vertragsschluss

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt
ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der
Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme
weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer
Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl
Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter ist berechtigt, den Abschluss
von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw.
abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom
Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop
ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem
ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren. Der vom Endkunden zu
bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses
kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Veranstalter
jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden
Bestätigung an den Endkunden durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und
anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID. Das Durchlaufen des
Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur
Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das
Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten
wurden, informiert der Veranstalter oder den Endkunden hierüber. Der Veranstalter kann
entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter kommuniziert wird, erhält der Endkunde
eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den
erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der
Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine
jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und
Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der
mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine
(ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer
Veranstaltung.

3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und
versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).

3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im
Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche
Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen
fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den
Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs
aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte
Angaben zu machen. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch
geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Rechte und Pflichten

4.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante
Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern,
Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form
der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere
Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder
wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen
könnte) werden durch den Veranstalter kommuniziert.

4.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit
Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

4.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme
erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw.
will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an
einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

4.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB
oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale
oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann
der Veranstalter vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos
widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw.
ihn von der Veranstaltung verweisen.

4.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter
durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt
dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Veranstalter nicht zur Ersatzbeschaffung
verpflichtet.

4.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung
(insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder
die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das
Ticket seine Gültigkeit.

4.7 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine Garantie für eine
ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Ticketseite bietet. Für Verzögerungen oder
Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Ticketseite
übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von
Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website kommen kann.

5. Weitergabe von Tickets

5.1 Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist
ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

A) Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-,
Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit
unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht
werden.

B) Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung aufgrund von
Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die
Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine
Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht
möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden
nachweislich nicht zumutbar.

6.1 In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer
Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich
allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

6.2 Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer
Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

7. Haftung

7.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit
der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters
für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

7.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser
Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des
Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden
Vertreter Anwendung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter
und Endkunde vor.

8.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des
internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den
internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur
Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon
unberührt.

8.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Endkunden und dem Veranstalter Ingolstadt.

8.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen
nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche
oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als
Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder
Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes: Der Endkunde sichert zu, dass er
unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss
dieses Vertrages verfügt. Die Europäische Kommission stellt
unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OSPlattform) bereit. Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.5 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das
gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der
Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
Zusätzliche AGBs für den Erwerb einer Eintrittskarte für das Open Air Pförring
Mit dem Erwerb der Open Air Pförring – Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und
Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters (Lustige Kumpels
Pförring e.V.).

9.1 Allgemeine Bestimmungen

9.1.1 Das Festival findet bei jeder Witterung, größtenteils im Freien statt. Der Veranstalter behält
sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.Ä. die Veranstaltung abzusagen oder
vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen. Sollte das Open Air
Pförring aus anderen Gründen nicht stattfinden, müssen Schadensersatzansprüche binnen 14 Tage
nach Absage der Veranstaltung gestellt werden. Nach Ablauf der Frist (14 Tage nach Absage der
Veranstaltung) erlöschen die Schadensersatzansprüche.

9.1.2 Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden. Ohrenschutz kann
kostengünstig an der Jugendschutzstelle/ Infopoint erworben werden.

9.1.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu
ändern.

9.1.4 Professionelle Audio- und Videoaufnahmen sind verboten.

9.1.5 Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.

9.1.6 Bei Verlust von Tickets, Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

9.1.7 Mit dem Erwerb von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer kostenfreien Einladung
akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der/die Eintrittskarteninhaber/in bzw. der
Veranstaltungsteilnehmer die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Werden Eintrittskarten von
Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese
Regelung hinzuweisen.

9.1.8 Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf
Verlangen an der Abendkasse/am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für im Vorverkauf
erstandene Karten als auch den Verkauf an der Abendkasse sowie Einlass über die Gästeliste.

9.1.9 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum oder Besitz des
Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies
zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

9.1.10 Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten
Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.

9.1.11 Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf
dem gesamten Gelände strikt untersagt.

9.1.12 Die auf dem Festivalgelände befindliche Jugendschutzstelle/ Infopoint ist als Anlaufstelle für
Beschwerden und als Fundbüro zu nutzen.

9.1.13 Hunde und andere Tiere sind generell verboten. Hunde und andere Tiere mögen keine laute
Musik und große Menschenansammlungen.

9.2 Jugend

9.2.1 Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

9.2.2 Die Teilnahme von Jugendlichen, also alle unter 18 Jahren, am Festival wird aufgrund des
Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den
Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmt. Die Eltern haben die Verpflichtung und das Recht, für das
minderjährige Kind zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die
Teilnahme und den Aufenthalt am Festival.

9.2.3 Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ohne Aufsicht auf das Festival, also Zeltplatz und
Festivalgelände, müssen jedoch um 24 Uhr das Festivalgelände, insbesondere den Bühnenbereich
verlassen.

9.2.4 Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht auf das Festival, d. h. Zeltplatz und
Festivalgelände (Bühnenbereich). Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach 24 Uhr das
Festivalgelände, insbesondere den Bühnenbereich verlassen.

9.2.5 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Festivalgelände nach 24 Uhr verbleiben, wenn eine
Aufsichtsperson den Jugendlichen beaufsichtigt und zwischen Ihnen ein tatsächliches
Aufsichtsverhältnis besteht. Die Aufsichtsperson muss in der Lage sein, die Aufsicht zu übernehmen.
Das unterschriebene Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht ist stets mitzuführen.
Achtung: Die Eltern/Erziehungsberechtigen tragen die Verantwortung bei der Auswahl der
Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflichtigen müssen nicht nur volljährig sein, es muss außerdem ein
gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein (in der Regel kann diese Aufgabe also z.B. nicht der
volljährige Freund oder die Freundin erfüllen.)

9.2.6 Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke
und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können
angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

9.2.7 Bei Problemen oder Fragen ist während des Festivals die Jugendschutzstelle/ Infopoint rund um
die Uhr als Anlaufstelle geöffnet.

9.2.8 Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen
anvertrauten Minderjährigen.

9.3 Programm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen.
Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des
Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

9.4 Ton- und Filmaufnahmen

9.4.1 Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden
Künstler/innen sind, auch für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter
weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Falle von
Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen
von auftretenden Künstler/innen im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

9.4.2 Auf dem Festivalgelände (inkl. Parkplatz und Campingplatz) werden Bild- und Tonmaterial in
Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch den Verein Lustige Kumpels Pförring e.V.
beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. für
aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und/oder Internet
verbreitet werden). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit
einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannten Zwecke
entschädigungslos genutzt werden dürfen. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen
Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder
Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht
möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich
eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Wir gehen davon aus, dass
die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten
der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu
kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die
Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt
insbesondere dann als erteilt, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch
„Posieren“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

9.5 Sicherheit

9.5.1 Der Ordnungsdienst führt am Eingang und entlang des Festivalareals, während der gesamten
Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Mit dem
Ticketkauf erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.

9.5.2 Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Festivalmitarbeiter und der Security ist zu jeder
Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

9.5.3 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die
Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund
darstellen.

9.5.4 Eine Liste mit verbotenen Gegenständen kann auf der Homepage des Open Air Pförring
eingesehen werden (www.oa-p.de). Mitgebrachte verbotene Gegenstände werden vom Veranstalter
konfisziert. Außerdem kann das Mitbringen von verbotenen Gegenständen dazu führen, dass kein
Einlass gewährt wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.5.5 Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung,
insbesondere bei Widerstand gegen die Security und Erfüllungsgehilfen gleich welcher Art, behält
sich der Veranstalter das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu
verweisen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.5.6 Sollte ein Festivalbesucher vom Hausrechtsinhaber Hausverbot bekommen, werden vom
Betroffenen „zum Schutz privater Rechte“ die Personalien festgestellt und ein Lichtbild angefertigt.
Die Daten werden für die Veranstaltungsdauer gespeichert und danach gelöscht. Die Daten stehen
nur dem Ordnungspersonal zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass der Betroffene nicht
wieder in das Gelände eindringen kann. Falls der Betroffene mit dieser Maßnahme nicht
einverstanden ist, so wird in der Regel die Polizei verständigt, um durch diese die Identität hoheitlich
feststellen zu lassen. Nach den Umständen des Einzelfalles wird auch eine Anzeigenerstattung wegen
Hausfriedensbruch in Erwägung gezogen. Der Veranstalter prüft in jedem Falle
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betroffenen.

9.6 Camping

9.6.1 Der Campingplatz ist zu den auf der Homepage (www.oa-p.de) angegebenen Zeiten geöffnet.
Auf den Parkflächen und Wild Campen ist nicht erlaubt. Es wird pro Person ein Müllpfand erhoben.

9.6.2 Personen ohne Festivalticket haben keinen Zutritt zum Campingplatz.

9.6.3 Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht
für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die
Campingplätze werden nicht bewacht.

9.6.4 Müll muss im bereitgestellten Container entsorgt werden. Illegale Müllentsorgung im Wald
oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennen werden rechtliche Schritte
eingeleitet.

9.6.5 Grillen ist (außer bei Waldbrandgefahr) auf dem Campinggelände gestattet. Dabei sind
handelsübliche Grills zu verwenden. Bei Holzkohlegrills ist ein ausreichender Abstand zwischen
Untergrund und Glutschale zu gewährleisten. Auf dem Boden stehende Feuertöpfe oder offene
Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten. Funkenflug ist zu vermeiden.

9.6.6 Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr
untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit
Kopfhörern.

9.7 Parken

9.7.1 Es ist grundsätzlich der Beschilderung und den Anweisungen der Parkeinweiser Folge zu leisten.

9.7.2 Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festivalgeländes ist
strengstens untersagt. Parken ist nur auf den vom Veranstalter ausgewiesenen Flächen erlaubt.

9.7.3 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters
abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig belangt, sobald der Abschleppwagen
bestellt ist). Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten. Das
Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.7.4 Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

9.8 Schadensersatz

9.8.1 Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder
seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

9.8.2 Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf
die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.